DIN 4150

Erschütterungen im Bauwesen

Unser Büro hat sich auf die Messung und Beurteilung gemäß DIN 4150 spezialisiert.

Wieviel Erschütterungen kann ein Gebäude verkraften?
Wieviel Erschütterungen muss ein Mensch ertragen?
Die zulässigen Anhaltswerte hierzu finden Sie in der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen) Teil 2 und Teil 3.

Auf über 80 Seiten wird in der DIN 4150 ausführlich beschrieben, wie die Messungen durchzuführen sind, welche technischen Voraussetzungen die Messgeräte haben müssen und wie die Messdaten zu beurteilen sind.
Hierzu ist eine gewisse Fachkompetenz anzuwenden, für die sinnigerweise ein unabhängiger Sachverständiger zu Rate gezogen werden sollte.

Für schwingungsempfindliche Einrichtungen in den Gebäuden (z. B. Großrechneranlagen) finden die Norm-Anhaltswerte keine Anwendung. Hier sind Erfahrungswerte heranzuziehen, die man nicht ohne weiteres in Veröffentlichungen oder in der Literatur findet.

Wir beraten Sie bei Erschütterungsproblemen. Fragen kostet nichts!

Die DIN 4150 behandelt das Thema „Erschütterungen im Bauwesen“. Teil 3 dieser Norm befasst sich mit den „Einwirkungen auf bauliche Anlagen“. Sprich: „Wie groß dürfen Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke sein?“ Hier sind die Vorgehensweise und Anhaltswerte für unterschiedliche Gebäudearten aufgeführt. Nachfolgend einige Beispiele bei denen dieser Teil der Norm Anwendung findet:

Verdichten im Straßenbau oder bei Bodenaustausch

Gute Verdichtungsergebnisse sind für die Qualität im Straßenbau oder für die Gründung neuer Bauwerke eine wesentliche Voraussetzung. Um dies zu erreichen, werden in der Regel vibrierende Verdichtungswalzen und Rüttelplatten in den Einsatz gebracht, die eine optimale Bodenverdichtung garantieren. Der Markt bietet für alle Bodenverhältnisse das geeignete Gerät, so dass ein wirtschaftlicher Baufortschritt gewährleistet ist. Doch was für den Boden gut ist, kann für naheliegende Gebäude ein Schadensrisiko darstellen.

Spundwandverbau mit Vibrationsbär oder Schlagramme

Beim Einvibrieren oder Einschlagen von Spundbohlen werden Erschütterungen erzeugt! Dies ist natürlich keine neue Erkenntnis, aber der Grund, warum man in naheliegenden Gebäuden die Erschütterungsimmissionen unbedingt prüfen und überwachen sollte. Es geht hier nicht nur um eine zusätzliche Beweissicherung bzw. um den Nachweis, auf Grenzwerte eingehalten oder überschritten wurden. Es geht vielmehr um die „aktive Schadensvermeidung“! Das heißt, das Schadensrisiko für Gebäude bereits beim Einbringen der ersten Bohle zu beurteilen. Bei zu hohen Erschütterungswerten können dann umgehend Maßnahmen zur Erschütterungsreduzierung eingeleitet werden. Die Vibrationsrammen der heutigen Generation bieten hierzu einige Möglichkeiten.

Abbruch oder Rückbauarbeiten

Erschütterungseinwirkungen bei Abbrucharbeiten sind vorwiegend abhängig von den angewandten Verfahren. Neben vibrierenden Abbruchgeräten wie Hydraulikhämmer sind hier auch mit einzelnen Stoßimpulsen, z. Β. durch schlagende Geräte oder herabfallende Bruchstücke zu rechnen. Ein Messkonzept beschreibt nicht nur eine wirtschaftliche Überwachung, sondern beinhaltet auch wichtige Hinweise worauf besonders zu achten ist.

Die Sensibilität gegenüber Lärm und Erschütterungen nimmt immer mehr zu. Die durch Verkehr und Industriemaschinen (Pressen, Stanzen, etc.) erzeugten Erschütterungen, werden immer häufiger von Anwohnern beklagt.

Durch Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 Teil 2 kann der Belästigungsgrad schnell und unkompliziert ermittelt werden. Schiedsgutachten von einem neutralen Sachverständigen schaffen auch außergerichtlich Klarheit, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.

Erschütterungseinwirkungen auf schwingungsempfindliche Einrichtungen können zu Betriebsausfällen und somit zu sehr hohen laufenden Kosten führen. Hierzu zählen EDV-Anlagen, Klinik- und Laboreinrichtungen und auch präzise Fertigungsanlagen in Industriebetrieben.

Permanente Erschütterungsüberwachungen mit Alarmierungsmöglichkeiten über Datenfernabfrage können bestmögliche Vorsorge bieten. Die Dokumentation durch einen neutralen Sachverständigen kann hier Forderungen für erhebliche Ausfallkosten vorbeugen.

DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen

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