Erschütterungsmessungen

im Bauwesen

Erschütterungsmessungen sind unser Spezialgebiet, von kleinen Erschütterungsproblemen bis hin zu komplexen Überwachungsprojekten.

Um Ihnen umfangreiches und qualifiziertes Fachwissen zu bieten, haben wir uns ausschließlich auf Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 spezialisiert.

Wir verfügen nicht nur über spezielle Fachkompetenz mit langjährigen Erfahrungen aus unzähligen Mess- und Überwachungsprojekten, sondern haben unsere gesamte Organisation auf dieses eine Fachgebiet ausgerichtet.

Somit können wir Ihnen sehr schnell mit Rat und Tat sowie moderner Erschütterungsmesstechnik zur Seite stehen und uns auf neue Aufgaben einstellen.

Häufige Fragen

Zu dem Thema „Erschütterungen im Bauwesen“ werden immer sehr viele Fragen an uns gerichtet. Die Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen natürlich gerne und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

In der Regel werden vor Beginn der Bautätigkeiten sogenannte „außergerichtliche Beweissicherungsverfahren“ durchgeführt, bei denen ein Gebäudegutachter bereits vorhandene Schäden an Bauwerken fotografisch dokumentiert. Sollten während der Bautätigkeiten neue Schäden entstehen, kann anhand der Fotos schnell ermittelt werden, ob es sich um neue oder alten Schäden handelt. Bei neuen Schäden kann der Anwohner eine entsprechende Entschädigung erwarten.

Doch – muss der Bauherr bzw. die Baufirma für jeden neuen Schaden aufkommen?

Nein! Es stellt sich doch zunächst die Frage, ob der Schaden durch die Bautätigkeiten entstanden ist. Für die anstehende Schadensanalyse können Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 dann einen wesentlichen Beitrag leisten – wenn sie durchgeführt wurden. Liegen Messwerte vor, die nachweisen, dass die Erschütterungseinwirkungen im zulässigen Bereich der Norm-Vorgaben lagen, sind andere Schadensursachen in Betracht zu ziehen!

Der eigentliche Sinn der Erschütterungsmessung liegt jedoch in der Schadensvorsorge. Das heißt, wenn die Erschütterungsimmissionen auf benachbarte Gebäude durch neutrale und objektive Messungen kontrolliert bzw. überwacht werden, sind hierdurch erst gar keine Schäden zu erwarten. Somit können Beschwerden von Anwohnern, die bis hin zu juristischen Auseinandersetzungen führen können (Schadensersatzklagen), vermieden werden.

Man muss nicht für jede Baumaßnahme bzw. Bautätigkeit Erschütterungsmessungen einplanen. Man sollte jedoch bereits in der Planungsphase diese Möglichkeit mit einbeziehen. Bei Bauvorhaben, bei denen die nächsten Gebäude weit entfernt liegen, benötigt man sicher keine Erschütterungsmessungen. Bei engerer Bebauung sieht das etwas anders aus. Des Weiteren ist in Betracht zu ziehen, ob in den naheliegenden Gebäuden erschütterungsempfindliche Einrichtungen stehen. Das kann z. B. bei Kliniken, Banken oder Museen der Fall sein. Dann ist natürlich wichtig, dass die Messungen auch frühzeitig vorgenommen werden. Nicht erst dann, wenn Beschwerden oder Schadensmeldungen eingehen.

In der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen) werden Anhaltswerte für verschiedene Gebäudearten und Einwirkungsorte angegeben. Bei Einhaltung dieser Werte sind keine Schäden im Sinne des Gebrauchswertes, deren Ursachen auf Erschütterungen zurückzuführen wären, zu erwarten.

Bei schwingungsempfindlichen Anlagen, die sich in den Gebäuden befinden können, sieht das etwas anders aus. Hier können die Beurteilungskriterien der Norm nicht herangezogen werden. Unser Büro verfügt jedoch über langjährige Erfahrungswerte, auf die wir in solchen Sonderfällen zugreifen können.

Im Sinne der Norm sind die Messungen in den Gebäuden vorzunehmen. Da Erschütterungen mit zunehmender Entfernung abklingen, sind zunächst Gebäude auszuwählen, die der Erschütterungsquelle am nächsten liegen. Eine weitere Auswahl ist in Bezug auf die Erschütterungsempfindlichkeit der Gebäude (z. B. Denkmalschutz) oder der Einrichtungen in den Gebäuden zu legen.

Die Auswahl der Gebäude sollte sinnvollerweise von einem fachkompetenten Sachverständigen getroffen werden!

In Leistungsverzeichnissen wird häufig ein relativ großer Überwachungsaufwand gefordert. Ein Widerspruch in sich, da man mit der Ausschreibung ja auch den günstigsten Preis erwartet. Da Aufwand und Kosten in einem unzertrennlichen Verhältnis stehen, liegt die größte Ersparnis eigentlich in einem wirtschaftlichen Messkonzept. Für unser Büro gilt der Leitsatz: „So viel Messen wie nötig, nicht so viel wie möglich!“

Zunächst sollte daher geprüft werden, wie hoch die Einwirkungen auf die angrenzenden Gebäude eigentlich sind. Sind sie sehr gering, wäre diese einfache Kontrolle bereits ausreichend. Sind sie zu hoch, hat man die Möglichkeit umgehend Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionswerte einzuleiten, so dass kein Schadensrisiko entsteht.

In kritischen Fällen oder aufgrund von Besonderheiten können permanente Erschütterungsüberwachungen erforderlich sein. Wir verwenden hierzu Erschütterungsmessgeräte der neuesten technischen Generation. Die Geräte sind über Mobilfunknetz permanent mit unserem Server verbunden. Somit haben wir die Möglichkeit, jederzeit die Daten zu prüfen und entsprechend zu handeln. Werden eingestellte Alarmschwellen überschritten, senden die Systeme Warnmeldungen an einen ausgewählten Personenkreis.

Nein, muss man nicht! Eine verbreitete Meinung ist, dass man warten kann, bis sich Anwohner über zu hohe Erschütterungen aufgrund der Bautätigkeiten beschweren. Sollten Schäden an Wohnhäusern beklagt werden, kann man immer noch prüfen, ob die Erschütterungen im zulässigen Bereich lagen.

Die Fälle aus der Praxis zeigen jedoch, dass diese Vorgehensweise nicht besonders geeignet ist und auch kein Geld spart. Im Gegenteil: häufig kommt nun ein zeitaufwendiger Schriftverkehr hinzu, da man den Anwohnern mit einer nachträglichen Erschütterungsmessung nicht glaubhaft vermitteln kann, dass die Erschütterungen zum Zeitpunkt der Schadensfeststellung im zulässigen Bereich lagen. Natürlich kann ein neuer Schaden während der Bauzeit entstehen. Die Frage ist doch, ob die Bautätigkeiten als Schadensursache in Betracht kommen? Risse in Decken und Wänden können viele Ursachen haben. Nun muss man nicht eine aufwändige Schadensanalyse betreiben, sondern lediglich die möglichen Einwirkungen, die von einer Baustelle in Betracht kommen, ausschließen können. Hierzu liefern Erschütterungsmesswerte einen wesentlichen Beitrag. Nachträgliche Messungen werden jedoch häufig als unglaubhaft eingestuft.

Die eigentlichen Vorteile von Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 liegen eindeutig in der Vorsorge. Frühzeitige Messungen bieten die Möglichkeit auf zu hohe Erschütterungswerte reagieren zu können. Somit hat man die Gelegenheit, umgehend Maßnahmen zur Reduzierungen der Erschütterungen anzuwenden, so dass durch die Erschütterungseinwirkungen erst gar kein Schadensrisiko entsteht. Die langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass

– weniger Beschwerden über Erschütterungen eingehen
– weniger Schäden an Gebäuden gemeldet werden
– juristische Auseinandersetzung vermieden werden können
– die dokumentierten Messungen eine sinnvolle Ergänzung zu der Bestandsdokumentation sind
– nachträgliche Erschütterungsmessungen höheren Zeit und Kostenaufwand erfordern

Muss man Erschütterungsmessungen vornehmen lassen?

Nein, muss man nicht – aber man sollte über die Vorteile zumindest mal nachdenken!

Erschütterungsmessungen

Unsere Einsatzgebiete

Aschaffenburg

Aschaffenburg

Region Aschaffenburg

Frankfurt am Main

Frankfurt am Main

Region Frankfurt am Main

und

Umgebung

Heidelberg

Heidelberg

Region Heidelberg

Kaiserslautern

Kaiserslautern

Region Kaiserslautern

Karlsruhe

Karlsruhe

Erschütterungsmessungen Karlsruhe

Koblenz

Koblenz

Region Koblenz

Köln

Köln

Region Köln

Mannheim

Mannheim

Region Mannheim

Marburg

Marburg

Region Marburg

Stuttgart

Stuttgart

Region Stuttgart

Wiesbaden

Mainz und Wiesbaden

Region Mainz und Wiesbaden

Würzburg

Würzburg

Region Würzburg